Mietrecht - Rechtsanwalt

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Mietrecht


Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt des Mieters und für den Vermieter häufig dessen größter oder einziger Vermögenswert, bei dessen Finanzierung kein Mietausfall eingeplant wurde. Kommt es daher zu Streitigkeiten zwischen den Mietparteien, so hat das in der Regel große (auch emotionale) Auswirkungen.


Dabei macht die Komplexität der Rechtsvorschriften sowie die Rechtsprechung der zuständigen Senate für Wohnraum- und Gewerbemietrecht es schwer, sich auf diesem Rechtsgebiet zurecht zu finden.


Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1994 ist das Mietrecht einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Die in diesem Bereich auftretenden Fragen und Probleme sind mir daher bekannt.


Ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter, wobei ich insbesondere in folgenden Fällen tätig werde:
•Abfassen und Prüfen von Mietverträgen (insbesondere der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln)
•Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
•Mieterhöhungsverlangen
•Prüfung von Mietminderungen
•Durchsetzung offener Mieten oder Nebenkostennachzahlungen
•Durchführung möglichst schneller Räumungen
•Herausforderung zu Unrecht einbehaltener Mietkaution.

Daneben bin ich auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts tätig. Auch wenn die ei­ge­nen vier Wände ei­ner Ei­gen­tums­woh­nung Ih­nen ge­hö­ren, sind Sie als Ei­gen­tü­mer den­noch Teil ei­ner Ge­mein­schaft. Die Rechte und Pflich­ten der ein­zel­nen Ei­gen­tü­mer kön­nen zu Span­nun­gen füh­ren oder gar in Rechts­strei­tig­kei­ten mün­den. Die Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung hat die Mög­lich­keit, durch Be­schlüsse weit­rei­chende Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Auch mit dem beauftragten Verwalter des Objektes kann es zu Streitigkeiten kommen. In all diesen Fällen berate und vertrete ich Sie gerne.

 
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